Sehr geehrte Patienten,
wir verteilen an alle Berechtigten FFP2-Atemschutzmasken entsprechend des Beschlusses von Bund und Ländern.
Sie erhalten vorerst ab 15.12.2020 bis 06.01.2021
3 Masken
Wer hat Anspruch auf die Schutzmasken?
Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt inDeutschland, wenn folgende Bedingung erfüllt ist bzw. folgende Erkrankung vorliegt:
➢ wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
➢ chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale oder
➢ chronische Herzinsuffizienz oder
➢ chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4 oder
➢ Demenz oder Schlaganfall oder
➢ Diabetes mellitus Typ 2 oder
➢ aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder statt-findende Chemo-oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann oder
➢ stattgefundene Organ-oderStammzellentransplantation oder
➢ Trisomie 21 oder
➢ Risikoschwangerschaft